Wissenswertes
Wie alt sind Feuerwehrangehörige ?
Feuerwehrangehörige sind Personen, die aktiv im Feuerwehrdienst tätig sind.
Dieses
Spektrum geht von Angehörigen der Jugendfeuerwehr, über
Feuerwehranwärter bis letztendlich den Feuerwehrdienst Leistenden und
der sogenannten Alters- und Ehrenabteilung.
Der Jugendfeuerwehr können in der Freiwilligen Feuerwehr Soest Kinder ab einem Alter von zehn Jahren angehören. Dort wird neben spannenden Übungseinsätzen und feuerwehrtechnischem Unterricht auch der Spiel- und Spaßfaktor mitberücksichtig. Die Zeit, die ein Jugendlicher der Jugendfeuerwehr angehört, ist eine hervorragende Zeit nicht nur um sich auf den späteren aktiven Feuerwehrdienst vorzubereiten, sondern auch um sein Hobby zu verwirklichen und ein sehr spezielles Gefühl der Gruppengemeinschaft zu erleben.
Erreicht ein Jugendfeuerwehrmitglied die Volljährigkeit, so kann er in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr überwechseln.
Das Mindestalter für den Feuerwehrdienst ist demnach 18 Jahre. Es gibt selbstverständlich auch die Möglichkeit in den Feuerwehrdienst einzutreten, wenn man nicht in der Jugendfeuerwehr aktiv war. In der Freiwilligen Feuerwehr Soest gibt es ein Ausbildungsangebot in dem sowohl ehemalige Jugendfeuerwehrmitglieder, als auch Neueinsteiger die Ausbildung zusammen absolvieren, sodass am Ende der sogenannten Truppmannausbildung jeder auf dem gleichen Wissensstand ist und die gleichen Arbeiten verrichten kann.
Erreicht ein Feuerwehrangehöriger das Alter von 60 Jahren, dann neigt sich sein aktiver Feuerwehrdienst dem Ende zu. Im Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz der Feuerwehren (FSHG) ist festgelegt, dass die Laufbahn eines Feuerwehrangehörigen mit vollendung des 60. Lebensjahres beendet ist. Es gibt jedoch auch hier die Möglichkeit, durch eine ärztliche Untersuchung auf die Fähigkeit an dem aktiven Feuerwehrdienst weiterhin teilzunehmen, seine Laufbahn um weitere drei Jahre zu verlängern.
Das absolute Maximalalter bis zu dem ein Feuerwehrangehöriger aktiven Feuerwehrdienst betreiben kann ist demnach 63 Jahre.
Nach erfolgreich absolviertem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr und Erreichen der Altersgrenze von 60 beziehungsweise 63 Jahren folgt für einen Feuerwehrangehörigen die Zeit in der sogenannten Alters- und Ehrenabteilung.




