Wissenswertes
Martinhorn auch bei Nacht?
Man stellt sich wohl oft die Frage wenn man mitten in der Nacht durch lautes Martinshorn aufwacht, warum denn die Feuerwehr auch bei wenig Verkehr und bei Nacht das Martinshorn einschaltet.
Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, dann zählt meist jede Sekunde. Bei einem schweren Verkehrsunfall oder einem Wohnhausbrand entscheiden oftmals Minuten über Leben und Tod.
Das Ziel der Feuerwehr ist es so schnell wie möglich bei der Einsatzstelle zu sein, um verletzen Personen zu helfen und Sachschäden zu minimieren.
Um dies zu verwirklichen gibt es den Paragraphen 35 der Straßen Verkehrsordnung der besagt, dass unter anderem die Feuerwehr von der Straßenverkehrsordnung befreit ist.
Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung sind die
Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz,
die Polizei und der Zolldienst von den Vorschriften dieser Verordnung
befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend
geboten ist.
Nach § 38 darf blaues Blinklicht zusammen mit dem
Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte
zu erhalten.
Wenn man
sich den §38 StVO nun genauer ansieht, so fällt einem auf, dass das
darin benannte Wegerecht nur in Anspruch genommen werden darf, wenn das
Blaulicht und das Martinhorn eingeschaltet ist. Ist dies nicht
der Fall, so haftet der Fahrzeugführer bei einen eventuellen
Verkehrsunfall mit dem Einsatzfahrzeug selbst. Aus diesem Grund fährt
die Feuerwehr auch bei Nacht mit Martinhorn . Es kann immer passieren
(auch bei wenig Verkehr!), dass andere Verkehrsteilnehmer die Feuerwehr
nicht wahrnimmen, weil kein Warnton zu hören ist. Kommt es in solch
einer Situation nun zu einem Unfall ist der Fahrzeugführer des
Feuerwehrautos voll haftend.
Die Feuerwehr benutzt auch in
der Nacht das Martinhorn zur eigenen Sicherheit und nicht um Anwohner
aufzuwecken oder zu verärgern.


